Rüdiger Wilkanowski Immobilien
Berlin. Begeistert.

Immoblienverkauf mit Makler Provision Wilkanowski Immobilien Berlin

Neue Provisionsregelung Ende 2020

Die Provisionsteilung für den Immobilienverkauf an Verbraucher kommt – sind Sie vorbereitet?

Vielleicht haben Sie bereits von der im Juli 2020 verabschiedeten Änderung der Provisionsregelung gehört – am 23. Dezember 2020 tritt eine bundesweite Neuregelung für die Maklerprovision in Kraft.

Statt wie bisher darf der Makler die Provision nicht mehr NUR vom Käufer einer Immobilie nehmen – die Provision muss GETEILT werden, und es wird ebenfalls eine Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen werden müssen.

Geltungsbereich der gesetzlichen Neuregelung

Sie wurde zum Schutz des Käufers entworfen und gilt NUR, wenn ein Käufer einer Immobilie ein VERBRAUCHER ist, und ENTWEDER eine Eigentumswohnung (FREI / VERMIETET) ODER ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung erwirbt.

Vereinfacht gesagt, für alle anderen Objekte bleibt die Maklerprovisionsverteilung mit der bisherigen Regelung beim Alten. 

Wie es bisher war

Bisher war es so, dass Sie als Verkäufer dem Makler Ihres Vertrauens durch einen Auftrag eine Immobilie zum Verkauf an die Hand gegeben haben.

Die Entlohnung dafür wurde normalerweise dem Käufer bzw. neuem Eigentümer in Rechnung gestellt. Das sind in Berlin üblicherweise 7,14 %, oder bis Ende 2020 6,96 %, Provision vom Kaufpreis inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Wie es in Zukunft sein wird

Am 23. Dezember 2020 tritt die sogenannte „PROVISIONSTEILUNG“ in Kraft. Dadurch wird es in der Praxis zu einer „Doppelprovision“ zwischen Verkäufer und Käufer kommen. 

Konkret heißt das, dass wir als Makler dem KÄUFER nur noch das in Rechnung stellen können, was wir im Vorhinein (auch) mit dem VERKÄUFER vereinbart haben. 

Es müssen also beide Provisionen immer „gleichlaufen“. Das heißt, wenn wir uns zum Beispiel mit Ihnen als Verkäufer auf eine zu zahlende Provision von 3,48 % inkl. MwSt. geeinigt haben, dann dürfen wir bei Abschluss dem Käufer auch nur maximal 3,48 % inkl. MwSt. als Provision in Rechnung stellen.

Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie zu der bevorstehenden Änderung Fragen haben, wir sind für Sie erreichbar. 

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